Das bedeuten … ESPR & DPP

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) gilt seit dem 18.07.2024 in der Europäischen Union. Sie ist ein zentraler Bestandteil des 2020 bechlossenen EU Green Deals und ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 21.10.2009.

Die Ökodesign-Bemühungen der EU verfolgen das Ziel, sicherzustellen, dass alle Produkte, die innerhalb der EU vertrieben werden, so gestaltet sind, dass ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung möglichst umweltverträglich sind. Denn entsprechend der 10er-Regel der Fehlerkosten wird die Nachhaltigkeit eines Produktes bereits während der Konzeptionsphase definiert.

Ökodesign bezeichnet einen Gestaltungsansatz, der durch verbessertes Produktdesign dazu beiträgt, Umweltbelastungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu minimieren.

Während die bisherige Richtlinie dabei ausschließlich die Energieeffizienz elektrischer bzw. energieverbrauchender Produkte betrachtete, wird der Gedanke des Ökodesigns mit der neuen Verordnung auf nahezu alle Produktgruppen ausgedehnt und um weitere Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt. Die ESPR beabsichtigt somit, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen und einen entsprechenden Zugang zu nachhaltigen Produkten auf dem europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Sie gilt daher gleichermaßen für Hersteller, Importeure, Händler (Dealer), Vertreiber (Distributor), Bevollmächtigte von Herstellern, Fulfillment-Dienstleister sowie Betreiber von Online-Marktplätzen und Suchmaschinen, also weitestgehend alle Akteure der Wertschöpfungs- und Lieferketten. Die ESPR ist dementsprechend ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft.

Verbraucher:innen profitieren hierdurch zudem von langlebigeren Produkten und geringeren Stromkosten; außerdem sollen sie zukünftig alle relevanten Informationen zu angebotenen Produkten erhalten können, um informierte, nachhaltigkeitsbewusste Kaufentscheidungen treffen zu können (DPP). Auch die Industrie kann dank des effizienteren Einsatzes von Energie und Ressourcen ihre Produktionskosten senken. Zugleich fördern die hohen europäischen Standards für Effizienz und Langlebigkeit diesbezügliche Innovationen, was zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie auf internationaler Ebene beiträgt.

Die ESPR bildet den Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Komplettiert wird sie durch Delegierte Rechtsakte, die die allgemeinen Vorgaben und Prinzipien der ESPR durch detaillierte und produktspezifische Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen ergänzen und weiterführen. In der Praxis bedeutet das, dass diese Rechtsakte die technischen und spezifischen Kriterien festlegen, die Produkte erfüllen müssen, um den Zielen der Verordnung gerecht zu werden. Zudem legen sie fest, welche Informationen durch Digitale Produktpässe (DPP) transparent gemacht werden müssen, um nachhaltige Entscheidungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern.

Gemäß § 5 (1) ESPR können dabei bis zu 16 Produktaspekte Beachtung finden:
  • Funktionsbeständigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Wiederverwendbarkeit
  • Nachrüstbarkeit
  • Reparierbarkeit
  • Ermöglichung von Wartung und Instandhaltung
  • Freiheit von besorgniserregenden Stoffen
  • Energieverbrauch und Energieeffizienz
  • Wassernutzung und Wassereffizienz
  • Ressourcennutzung und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • Möglichkeit der Wiederaufbereitung
  • Recyclingfähigkeit
  • Möglichkeit der Verwertung von Materialien
  • Umweltauswirkungen, inkl. CO2-Emissionen
  • Ausmaß voraussichtlich anfallenden Abfall

Vgl. § 5 (1) ESPR

Die Delegierten Rechtsakte ermöglichen eine flexible und dynamische Anpassung der ESPR an technologische Entwicklungen, Marktentwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse, ohne dass ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden muss, wenngleich der Änderungsprozess demokratisch kontrolliert und in ein System von Überprüfung und Zustimmung eingebettet ist.

Bis 2030 sollen insgesamt 31 Delegierte Rechtsakte entstehen, die die bisherigen Durchführungsverordnungen der Ökodesign-Richtlinie suksessiv ersetzen sollen, wobei jeweils eine Übergangszeit von 18 Monaten vorgesehen ist. Die ersten Produktgruppen, für die voraussichtlich Delegierte Rechtsakte verabschiedet werden, umfassen: Eisen, Stahl, Aluminium; Textilien, insbesondere Bekleidung und Schuhwerk; Möbeln, einschließlich Matratzen; Reifen; Waschmitteln, Anstrichmitteln, Schmierstoffen, Chemikalien; Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie und sonstigen Elektronikgeräten sowie energieverbrauchsrelevanten Produkten.

Bis März 2025 soll der Arbeitsplan für die Erarbeitung der einzelnen Delegierten Rechtsakte von der Europäischen Kommission konkretisiert werden.

Der Digitale Produktpass (DPP)

Während die ESPR die Grundlage für nachhaltige Produktanforderungen schafft, helfen die Digitalen Produktpässe dabei, diese Anforderungen transparent und nachvollziehbar zu machen. Durch die harmonisierte, d.h. vergleichbare, Bereitstellung von Informationen, bspw. zu Materialherkunft und -zusammensetzung, ermöglichen sie das Treffen nachhaltiger Kaufentscheidungen. Zugleich befähigen sie die Konsument:innen, die erworbenen Produkte länger zu nutzen, indem auch Informationen zu Wartung, Instandhaltung und Reparatur bereitgestellt werden, wodurch gleichzeitig die Mechanismen der Abfallverwertung und des Recyclings unterstützt werden. In diesem Sinne soll es auch möglich sein, Informationen seitens Nutzer:innen, Reparateur:innne und Recycler:innen zu sammeln, um neben der materielllen Zusammensetzung auch die Nutzungs- und Reparaturhistorie der einzelnen Produkte nachvollziehen zu können.

Einführung und Betrieb der Digitalen Produktpässe fußen auf drei Säulen:

Die Systemarchitektur legt die Infrastruktur und technische Funktionsweise fest, damit der Digitale Produktpass technisch zuverlässig und effizient betrieben werden kann.

Die Systemarchitektur umfasst:

  • Blockchain oder andere digitale Verifizierungssysteme: Eine Möglichkeit zur Sicherstellung der Integrität und Nachverfolgbarkeit der Informationen könnte der Einsatz von Blockchain-Technologien oder ähnlichen dezentralen Verifizierungssystemen sein, um Manipulationen zu verhindern und Vertrauen in die bereitgestellten Daten zu schaffen.
  • Datenformate und Standards: Damit die Digitalen Produktpässe in der gesamten EU und über verschiedene Branchen hinweg interoperabel sind, müssen einheitliche Datenformate und digitale Standards entwickelt werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette – Hersteller:innen, Händler:innen, Verbraucher:innen, Reparateur:innen und Recycler:innen – auf dieselben Daten zugreifen und diese verstehen können.
  • Datenplattformen: Es wird eine technische Plattform benötigt, über die die Informationen in Echtzeit zugänglich sind. Diese Plattform muss skalierbar, sicher und robust sein, da sie große Mengen an Daten verarbeiten und speichern muss.
Die Informationsarchitektur regelt, welche Informationen im Digitalen Produktpass enthalten sein müssen und wie diese zu strukturieren sind, um den verschiedenen Anforderungen von Verbraucher:innen, Unternehmen und Umweltorganisationen gerecht zu werden.

Die Informationsarchitektur umfasst:

  • Produktspezifische Informationen: Daten über die verwendeten Materialien, Produktionsmethoden, den Energieverbrauch, die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit eines Produkts. Auch die Herkunft der Rohstoffe, CO₂-Fußabdruck und Umweltzertifizierungen können hier enthalten sein.
  • Endnutzerinformationen: Welche Informationen müssen für Verbraucher:innen, Reparateur:innen oder Recyclingbetriebe verfügbar sein? Hier können beispielsweise Reparaturanleitungen oder Informationen zur korrekten Entsorgung enthalten sein.
  • Transparenz und Zugänglichkeit: Die Informationen müssen so aufbereitet werden, dass sie leicht zugänglich und verständlich sind – sowohl für Laien als auch für Fachleute. Dies bedeutet eine klare Struktur der Informationen und deren Bereitstellung in verschiedenen Sprachen.
Der Rechtsrahmen bezieht sich auf die rechtlichen Vorgaben, die erforderlich sind, um die Einführung und Nutzung der Digitalen Produktpässe EU-weit zu harmonisieren. Dies ist entscheidend, damit es keine nationalen Unterschiede gibt und die DPP reibungslos in allen Mitgliedstaaten funktionieren.

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gehören:

  • Verantwortlichkeiten und Haftung: Die Frage, wer für die Bereitstellung und Aktualisierung der Informationen im Digitalen Produktpass verantwortlich ist – Hersteller:innen, Importeur:innen oder Händler:innen – muss rechtlich geklärt werden. Auch Haftungsfragen im Falle falscher oder unvollständiger Angaben müssen geregelt werden.
  • Verpflichtende Einführung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen legen fest, für welche Produktkategorien die Digitalen Produktpässe verpflichtend sind und welche rechtlichen Sanktionen drohen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.
  • Datenschutz und Sicherheit: Da die DPP viele sensible Informationen über Produkte und ihre Herstellung enthalten, müssen sie den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Es müssen rechtliche Bestimmungen zur Datensicherheit und zum Umgang mit sensiblen Informationen eingeführt werden.
  • Harmonisierung und Standardisierung: Um sicherzustellen, dass die DPP in allen EU-Staaten nach denselben Vorgaben eingeführt werden, braucht es klare rechtliche Bestimmungen, die nationale Unterschiede vermeiden. Die EU arbeitet daran, diese Regelungen in den Delegierten Rechtsakten und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren.

Übrigens: Die Elbfabrik des Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und Automatisierung in Magdeburg erforscht u.a., wie sich der Einsatz von Energie und Ressourcen unterschiedlichen Prozessen und Produkten eindeutig zuordnen lässt.


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