Das bedeuten … CSRD & ESRS

Die Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD)

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. Richtlinie (EU) 2024/2464 hat die Europäische Union neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt. Während große Konzerne bereits seit Jahren zu umfassender Offenlegung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet sind, weitet sich diese Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2025 schrittweise auch auf zahlreiche mittelständische Unternehmen aus. Das klingt nach zusätzlicher Bürokratie, entpuppt es sich bei genauerem Hinsehen jedoch als strategische Chance: Wer heute in ESG-Themen investiert, sichert sich den Zugang zu Kapital, Talenten und Märkten von Morgen.

Die CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014, deren Vorgaben zu unkonkret und die darauf basierenden Berichte folglich uneinheitlich und schwer vergleichbar waren. Demgegenüber sorgt die CSRD durch klar definierte, verbindliche Vorgaben für Transparenz und Vergleichbarkeit, wodurch zugleich Greenwashing entgegengewirkt werden soll. Die konkreten Inhalte der Berichterstattung sind definiert durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), siehe nachfolgend.

Der Kreis, der von der CSRD betroffenen Unternehmen, wird schrittweise ausgeweitet, sodass ab dem Geschäftsjahr 2025 erstmals auch größere mittelständische Unternehmen berichtspflichtig sind:

Merkmale von von der NFRD betroffenen Unternehmen (seit Geschäftsjahr 2016)
  • Große börsennotierte Unternehmen mit mind. 500 Mitarbeitenden
Merkmale von von der CSRD betroffenen Unternehmen (ab Geschäftsjahr 2025)
  • Alle von der NFRD betroffenen Unternehmen;
  • Alle großen Unternehmen, die mind. zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mind. 250 Mitarbeitenden
    • Mind. 40 Mio. Euro Nettoumsatz
    • Mind. 20 Mio. Euro Bilanzsumme
Merkmale von von der CSRD betroffenen Unternehmen (ab Geschäftsjahr 2026)
  • Alle bisher durch die CSRD betroffenen Unternehmen;
  • Börsennotierte KMU, die mind. zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mind. 10 Mitarbeitende
    • Mind. 900.000 Euro Nettoumsatz
    • Mind. 450.000 Euro Bilanzsumme
Merkmale von von der CSRD betroffenen Unternehmen (ab Geschäftsjahr 2027)
  • Alle bisher durch die CSRD betroffenen Unternehmen;
  • Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind (Tochterfirmen, Zweigstellen), mit mind. 150 Mio. Euro Nettoumsatz

Diese schrittweise Ausweitung zeigt: Die Offenlegung von Informationen zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten wird sukzessive zum verbindlichen Standard im europäischen Wirtschaftssystem. Dabei gilt der sogenannte doppelte Materialitätsansatz: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) als auch die Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen für ihr eigenes Geschäftsmodell ergeben (Outside-In), analysieren und berichten.

Die CSRD verändert aber nicht nur die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten berichten, sondern schafft auch neue Erwartungen auf Seiten der Kapitalgeber:innen, Kund:innen, Mitarbeitenden und anderer Stakeholdern. Wer frühzeitig handelt und sich auf die Anforderungen vorbereitet, kann daher nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern sich auch als verantwortungsvolle:r und zukunftsfähige:r Unternehmer:in positionieren. Nachhaltigkeit wird somit zur unternehmerischen Voraussetzung – sowie zur Chance für Differenzierung, Resilienz und Wachstum.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, welche Informationen Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen, und schaffen so einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) in der Europäischen Union.

Die ESRS wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sollen sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche, vergleichbare und relevante Daten zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung bereitstellen (können). Sie treten schrittweise mit der Umsetzung der CSRD in Kraft und sind ein entscheidendes Instrument, um die Ziele des europäischen Green Deals zu unterstützen.

Die ESRS sind modular aufgebaut und gliedern sich wie folgt:

Die Allgemeinen Anforderungen (ESRS 1) bilden das Fundament der ESRS. Sie definieren zentrale Prinzipien und legen fest, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung strukturieren und welche Grundsätze sie dabei beachten müssen.

Konkret beinhaltet dies:

  • Doppelter Materialitätsansatz:
    • Inside-out-Materialität: Unternehmen müssen offenlegen, wie ihre Aktivitäten Umwelt und Gesellschaft beeinflussen. Dazu gehören die Auswirkungen ihrer Produkte, Dienstleistungen, Produktionsprozesse und Lieferketten.
    • Outside-in-Materialität: Unternehmen müssen die Risiken und Chancen darstellen, die sich aus Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimawandel, Ressourcenknappheit oder gesellschaftlichen Veränderungen für die finanzielle Stabilität des Unternehmens ergeben.
  • Integration in die Geschäftsstrategie: Unternehmen müssen darlegen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in ihre strategische Planung, Entscheidungsprozesse und Risikomanagementsysteme eingebunden sind.
  • Langfristige Perspektive: Die Berichte sollten sich nicht nur auf die aktuelle Geschäftstätigkeit konzentrieren, sondern auch zukünftige Entwicklungen und strategische Ziele berücksichtigen.
Die Umweltstandards (ESRS E) adressieren die ökologischen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten. Sie schaffen einen verbindlichen Rahmen, um den Beitrag von Unternehmen zum Klimaschutz, zur Ressourcenschonung und zum Schutz der Ökosysteme transparent darzustellen.

Konkret beinhaltet dies:

  • Klimawandel (ESRS E1):
    • Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3): Unternehmen müssen ihre direkten und indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen.
    • Klimarisiken und -chancen: Offenlegung von Risiken (z. B. physische Risiken wie Überschwemmungen) und Chancen (z. B. Marktchancen durch emissionsarme Produkte), die sich aus dem Klimawandel ergeben.
    • Klimaneutralität: Beschreibung von Zielen und Maßnahmen, um klimaneutral zu werden.
  • Umweltverschmutzung (ESRS E2):
    • Emissionen von Schadstoffen: Unternehmen müssen über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden berichten.
    • Vermeidungsmaßnahmen: Beschreibung von Strategien und Technologien zur Reduzierung oder Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Wasser und Meeresressourcen (ESRS E3):
    • Wasserverbrauch: Berichterstattung über Wasserentnahme, -verbrauch und -rückführung in Gewässern.
    • Auswirkungen auf Gewässer: Informationen zu möglichen Verschmutzungen oder Eingriffen in die Wasserqualität und -verfügbarkeit.
  • Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4):
    • Auswirkungen auf Ökosysteme: Bericht über die Landnutzung, den Verlust von Artenvielfalt und die Beeinflussung von Ökosystemen.
    • Schutzgebiete und Wiederherstellungsprojekte: Informationen zu Maßnahmen, die unternommen werden, um die biologische Vielfalt zu erhalten oder wiederherzustellen.
  • Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5):
    • Ressourceneffizienz: Offenlegung des Verbrauchs von Rohstoffen und Maßnahmen zur Förderung von Effizienz und Ressourcenschonung.
    • Kreislaufwirtschaft: Initiativen zur Wiederverwendung, Reparatur und zum Recycling von Produkten und Materialien.
Die Sozialstandards (ESRS S) rücken den Umgang mit Menschen in den Mittelpunkt. Sie betreffen sowohl Mitarbeiter als auch Lieferketten und Gemeinschaften und sollen sicherstellen, dass Unternehmen soziale Verantwortung aktiv wahrnehmen.

Konkret beinhaltet dies:

  • Eigene Belegschaft (ESRS S1):
    • Arbeitsbedingungen: Unternehmen müssen Angaben zu Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitszeiten und fairer Vergütung machen.
    • Gleichstellung und Diversität: Es wird erwartet, dass Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt offengelegt werden.
    • Entwicklung und Weiterbildung: Unternehmen berichten über Programme zur Förderung von Fähigkeiten, beruflicher Entwicklung und Karriereperspektiven der eigenen Mitarbeitenden.
  • Beschäftigte in der Lieferkette (ESRS S2):
    • Menschenrechte: Offenlegung von Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und unfairen Arbeitspraktiken.
    • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen beschreiben, wie sie die Einhaltung sozialer Standards entlang der Lieferkette überwachen und unterstützen.
    • Schulungen und Compliance: Angaben zu Trainingsprogrammen und Kontrollsystemen für Lieferanten, um Arbeitsrechte und ethische Standards zu gewährleisten.
  • Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3):
    • Sozioökonomische Auswirkungen: Unternehmen berichten über Effekte auf lokale Infrastruktur, Arbeitsplätze, Lebensqualität und Umwelt.
    • Stakeholder-Einbindung: Es wird offengelegt, wie lokale Gemeinden, NGOs und Behörden in Entscheidungen einbezogen werden, die sie betreffen.
    • Schutz vulnerabler Gruppen: Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen werden beschrieben.
  • Verbraucher:innen & Endnutzer:innen (ESRS S4):
    • Produktsicherheit: Unternehmen müssen sicherstellen und offenlegen, dass Produkte und Dienstleistungen keine gesundheitlichen oder ökologischen Risiken bergen.
    • Zugang und Fairness: Angaben zu fairen, transparenten Bedingungen für alle Kundengruppen werden erwartet.
    • Nachhaltige Nutzung: Unternehmen berichten über Informationen und Maßnahmen, die eine ressourcenschonende und nachhaltige Nutzung von Produkten und Dienstleistungen fördern.
Die Governancestandards (ESRS G) legen fest, wie Unternehmen ihre Führungsstrukturen, Entscheidungsprozesse und ethische Verantwortung transparent machen müssen. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit systematisch in die Unternehmenssteuerung integriert wird.

Konkret bedeutet dies:

  • Unternehmenspolitik (ESRS G1):
    • Unternehmensführung und Entscheidungsstrukturen: Unternehmen müssen offenlegen, wie die Governance organisiert ist, welche Gremien Entscheidungen treffen und welche Verantwortlichkeiten bestehen. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie Nachhaltigkeitsaspekte in die strategische Planung, Entscheidungsprozesse und das Risikomanagement eingebunden sind.
    • Ethik, Integrität und Compliance: Unternehmen sollen Maßnahmen beschreiben, die ethisches Verhalten und Integrität fördern. Dazu gehören die Implementierung von Verhaltenskodizes, Anti-Korruptionsmaßnahmen und interne Kontrollsysteme, die sicherstellen, dass gesetzliche und ethische Standards eingehalten werden.
    • Risikomanagement: Unternehmen müssen darlegen, wie ESG-Risiken identifiziert, bewertet und in die strategische Planung integriert werden. Außerdem sollen Maßnahmen und Prozesse beschrieben werden, mit denen Risiken überwacht und gemindert werden.
    • Vergütungspolitik: Der Standard fordert eine transparente Darstellung der Vergütung von Führungskräften, insbesondere im Hinblick auf die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen. Unternehmen sollen erläutern, wie die Vergütungssysteme ESG-Aspekte berücksichtigen und damit Anreize für nachhaltiges Handeln setzen.

Die branchenspezifischen Standards befinden sich aktuell noch in der Erarbeitung und sollen der Tatsache Rechnung tragen, dass unterschiedliche Branchen mit spezifischen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen konfrontiert sind. Diese Standards bieten daher zusätzliche Leitlinien für die Berichterstattung und definieren Anforderungen, die speziell auf die Aktivitäten, Geschäftspraktiken und Auswirkungen einzelner Sektoren zugeschnitten sind. Dies trägt dazu bei, die Relevanz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern. Die branchenspezifischen Standards sollen zudem laufend aktualisiert werden, um neue technologische Entwicklungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen. Dabei arbeiten die EFRAG und andere relevante Stakeholder eng mit Branchenexperten und Wissenschaftler:innen zusammen um sicherzustellen, dass die Standards praxisnah und zukunftsorientiert bleiben.


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